

Die stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu,
arbeitsfähige Versicherte nach länger andauernder, schwerer
Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen
Arbeitsplatz heranzuführen und so den Übergang zur vollen
Berufsfähigkeit zu erleichtern.
Zielgruppe sind arbeitsfähige Versicherte, die
Eine stufenweise Wiedereingliederung kann grundsätzlich bei allen schweren oder chronischen Erkrankungen durchgeführt werden.
Medizinische Einschluss- oder Ausschlusskriterien sind nicht zu beachten.
Eine ausreichende Belastbarkeit und eine günstige Aussicht auf berufliche Wiedereingliederung muss aus medizinischer Sicht gegeben sein.
Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt aus therapeutischen Gründen, dabei wird den Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben:
Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten die Versicherten weiterhin als arbeitsunfähig. Üblicherweise erhalten sie in dieser Zeit Krankengeld. Die Dauer der stufenweise Wiedereingliederung wird auf eine maximale Krankheitsdauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren angerechnet, d. h., wenn ein Arbeitnehmer wegen einer schweren Erkrankung 1 Jahr arbeitsunfähig geschrieben war, kann er noch sechs Monate lang an dem Projekt der stufenweise Wiedereingliederung teilhaben.
Die Durchführung der stufenweise Wiedereingliederung bedarf immer der Einwilligung des Arbeitgebers. Sie erfolgt freiwillig, deshalb muss auch der Versicherte zustimmen.
In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung 6 Wochen bis 6 Monate. Zur Vermeidung von Reibungsverlusten bei der Einleitung und Durchführung ist ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten wichtig. Die Krankenkassen können hier koordinierend wirken.
Einleitung der stufenweise Wiedereingliederung
Erklärt sich der Versicherte mit der Einleitung der stufenweise Wiedereingliederung (schriftlich) einverstanden und wird die Maßnahme aus medizinischer Sicht als erfolgsversprechend eingeschätzt, schließen sich folgende Schritte an:
Der Stufenplan enthält Angaben über:
Eine Änderung des Stufenplanes erfordert die Zustimmung aller Beteiligten. Der Abbruch der stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen ist vom Hausarzt zu bescheinigen.
Gerade in der Neurologie gibt es viele Erkrankungen, bei denen eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist. So können viele Patienten nach einem Schlaganfall oder nach einer Encephalitis wieder stundenweise arbeiten; sie sind aber noch nicht so leistungsfähig und belastbar, dass sie einen ganzen Tag durchhalten können. Insbesondere bestehen häufig leichte kognitive Defizite, die durchaus durch vermehrte Konzentration ausgeglichen werden. Phasen der vermehrten Konzentration können aber nicht über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden. Andererseits ist die Übung gerade am Arbeitsplatz ein sehr gutes Training bei leichten hirnorganischen Veränderungen und hilft dem Patienten, wieder schneller voll leistungsfähig zu werden.
Somit erscheint gerade bei diesen Patienten eine stufenweise Wiedereingliederung sehr sinnvoll. Sie können sich langsam an die Belastung des Arbeitsplatzes gewöhnen, werden nicht überfordert und durch die ständigen Anforderungen bilden sich die noch bestehenden Defizite schneller zurück.
In der Klinik am Osterbach erachten wir es gerade bei diesen neurologischen Störungen für sinnvoll, dass der Patient, sofern keine weiteren motorischen Ausfälle bestehen, möglichst schnell wieder an einen Arbeitsplatz zurückkehren kann, halten dann aber eine länger dauernde stufenweise Wiedereingliederung (durchaus drei bis sechs Monate) für sehr effektiv und helfen den Patienten auch, die organisatorischen Hürden für die stufenweise Wiedereingliederung zu meistern.
Sozialdienst in der Klinik am Osterbach
Sekretariat der Abteilung Neurologie:
Telefon 05731 159-713
Fax 95731 159-704
Email Knauf@klinik-am-osterbach.de

Chefarzt Dr. med. Volker Bachmann
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Aktualisiert am 10.11.2010